Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die angebotenen Appartements sind kein Eigentum der Baggersand Verwaltungs GmbH. Die Baggersand Verwaltungs GmbH tritt im Auftrag des Eigentümers als Vermieter der Appartements auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag über das darin benannte Ferienobjekt wird von der Baggersand Verwaltungs GmbH (nachfolgend Vermieter oder Unterkunft genannt) mit Ihnen (als Mieter oder Gast nachfolgende genannt) im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers des Ferienobjektes abgeschlossen. Wir sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt im Mietvertrag haftet ausschließlich der Vermieter.

Um unseren Service stetig zu optimieren, erhebt die Baggersand Verwaltungs GmbH eine Servicegebühr von € 30,00 auf jede Buchung (wird im Gesamtpreis bei Buchung immer angegeben und wird nicht gesondert fällig).

1. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot annimmt oder telefonisch eine Buchung tätigt und diese vom Vermieter bestätigt wird. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit vermietet. Die maximale Personenzahl ist im Mietvertrag festgelegt.

2. STORNIERUNG SEITENS GAST
Sollte der Mieter direkt über die Baggersand Verwaltungs GmbH (telefonisch, per Mail oder über die Seite dockside-travemuende.de) gebucht haben, kann der Mietvertrag vom Gast nach Maßgabe des Folgenden mittels schriftlicher Erklärung gekündigt werden:

– Bis zu 28 Tage vor Mietbeginn kostenlos stornierbar
– In einer Zeit von weniger als 28 Tagen vor dem Mietbeginn (oder bei Nichtanreise)  unter der Bedingung Ihrer Übernahme einer Zahlungsverpflichtung von 100 % der Miete
– Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 behält sich die Unterkunft als Berechnung vor.

Die Baggersand Verwaltungs GmbH bemüht sich die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten um die Stornierungsgebühr für den Gast zu mindern (um die Anzahl der Nächte), eine Garantie daraus erfolgt nicht. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Sollte der Gast über ein Portal (z.B. Drittanbieter wie Booking.com, HRS, Secret Escape o.ä.) gebucht haben, gelten die dort stehenden Stornierungs-bedingungen und zusätzlich die AGB der jeweiligen Vermittler.

Für die Einhaltung der vorstehenden Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei der Unterkunft maßgeblich. Für den Fall, dass Sie das Ferienobjekt nicht kündigen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrichtung der Miete verpflichtet.

Im Fall eines Reiseverbotes oder eines behördlich definierten Beherbergungs-verbotes in Schleswig-Holstein hat der Gast Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Optional kann der Mieter eine kostenlose Umbuchung (Kosten je nach neuer Saisonzeit) oder einen Wertgutschein über die bereits geleisteten Zahlungen wählen. Sollte der Mieter bereits bei den Anbietern wie Booking, Expedia oder HRS eine Anzahlung geleistet haben, so kontaktiert er eigenmächtig die entsprechende Kundenhotline.

3. STORNIERUNG SEITENS UNTERKUNFT
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtig, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Gast auf Rückfragen der Baggersand Verwaltungs GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der GmbH gesetzte angemessene Nachfrist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Baggersand Verwaltungs GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • Höhere Gewalt oder andere von der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Baggersand Verwaltungs GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Vermieter oder des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-bereich vom Vermieter zuzurechnen ist
  • Ein Verstoß gegen Punk 4 vorliegt
  • ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 50% des zu zahlenden Gesamtbetrages laut Mietvertrag auf das Konto der Baggersand Verwaltungs GmbH zu entrichten. Eine Zahlung per Kreditkarte ist auch möglich. Der Restbetrag wird bei Anreise vor Ort beglichen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen abweichen. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto der Baggersand Verwaltungs GmbH eingegangen, behält sich der Vermieter eine Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter die Servicegebühr von € 30,00 einbehalten. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Mietvertrag, andernfalls wird die Schlüsselübergabe durch den Vermieter verwehrt.

5. AN UND ABREISE
Am Anreisetag kann das Appartement frühstens um 15:00 Uhr bezogen werden. Sofern das Appartement zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadenersatzansprüche. Die Schlüssel für die Wohnungen erhält der Gast am Anreisetag im Büro des Vermieters und außerhalb der Bürozeiten über den Schlüsselsafe am Gebäude.

Am Abreisetag ist das Appartement spätestens um 10:00 Uhr zu verlassen und sämtliche Schlüssel für die Wohnung im Büro des Vermieters abzugeben oder in die entsprechende Schlüsselbox in der Lobby zu hinterlegen. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haftet der Gast für jede Nacht der Verspätung für eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete. Ferner haftet er für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Ferienobjektes. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Gastes die Türschlösser austauschen zu lassen. Das Ferienobjekt ist vom Gast bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; Elektrogeräte ausgeschaltet; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, ist die Baggersand Verwaltungs GmbH berechtigt, dem Gast den diesbezüglichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

6. KURABGABE
Gemäß der Satzung der Gemeinde Travemünde ist der Vermieter verpflichtet, die Kurabgabe beim Gast einzuziehen.

7. PFLICHTEN DES MIETERS
In jeder Ferienwohnung findet der Gast auf den digitalen Gästemappen/Tablets die Hausordnung und die Inventarliste. Diese werden vom Mieter in vollem Umfang akzeptiert und eingehalten. Das Inventar darf aus den Appartements nicht entfernt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet, bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Die Appartementtür ist bei Abwesenheit stets abzuschließen. Bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.

Der Mieter zeigt dem Vermieter etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel der Appartements & des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungs-zustandes, unverzüglich an, damit der Vermieter Abhilfe schaffen können. Anderenfalls geht die Baggersand Verwaltungs GmbH davon aus, dass der Gast die Wohnung zu seiner vollen Zufriedenheit vorgefunden hat.

Das Appartement darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Zusätzliche Personen sind anzumelden sowie vom Vermieter zu bestätigen und können nur in entsprechend großen Appartements mit untergebracht werden. Im Übrigen darf das Appartement nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden (keine Vermietung an Dritte).

Das Rauchen in der Ferienunterkunft ist nicht gestattet. Sollte das Rauchen seitens des Vermieters festgestellt werden, dass in dem Objekt geraucht wurde, ist der Gast zu Schadensersatz verpflichtet. Das bedeutet insbesondere die Kosten für einen Vermietungsausfall sowie den zusätzlichen Reinigungsaufwand von mind. € 250,00.

Hunde sind nur in dafür vorgesehenen Appartements zulässig, und es bedarf einer ausdrücklichen Anmeldung des Hundes bei Buchung. Die Vorgaben sind dringend zu beachten, weil Folgemietern ausdrücklich zugesichert wird, dass sich in bestimmten Appartements keine Hunde aufgehalten haben. Für alle an den Vermieter, im Falle der Zuwiderhandlung des Mieters, herangetragenen Forderungen hat der Mieter einzustehen. Für die gesonderte Endreinigung bei dem Aufenthalt mit Hund berechnet die Unterkunft eine Gebühr, die der Gast dem Mietvertrag entnehmen kann.

8. HAFTUNG DES MIETERS
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Appartements haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen. Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.

9. HAFTUNG DES VERMIETERS
Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Appartements & Aushändigung der Schlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt. Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen. Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

Keine Haftung wird übernommen bei Zwischenreinigung durch die externe Reinigungsleistung. Die belegten Wohnungen werden bei der Reinigung immer nur zu Zweit begangen oder ein Mitarbeiter des Hauses ist anwesend.

Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

10. NUTZUNGSVEREINBARUNG ÜBER DIE NUTZUNG EINES INTERNETZUGANGS
Gestattung der Nutzung: Steht dem Gast ein Internetzugang zur Verfügung, gestatten die Baggersand Verwaltungs GmbH & der Eigentümer die Nutzung dieses Anschlusses für die Dauer der Mietzeit. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Die Baggersand Verwaltungs GmbH & der Eigentümer übernehmen keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für bestimmte Zwecke. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzureichen.

Haftungsbeschränkung: Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Kabelverbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Dementsprechend hat der Gast für die Sicherung seines Endgeräts gegen Schadsoftware selbst zu sorgen. Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Endgerät des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernehmen die Firma Baggersand Verwaltungs GmbH & der Eigentümer keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

11. DATENSCHUTZ
Die Informationen entnehmen Sie den Datenschutzverordnung auf der Website, oder diese ist auf Verlangen auch im Büro einsichtig.

12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die Baggersand Verwaltungs GmbH und der Eigentümer haften nur für Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns, beruhen. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Ferienobjektes entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Ferienobjekts (sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche).

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitschlichtung (OS) bereit: Der Vermieter ist nicht bereit, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist Sitz des Vermieters (Lübeck, Deutschland).

06. April 2023

Baggersand Verwaltungs GmbH
Geschäftsführerin Hannelore Clausen
Auf dem Baggersand 17
23570 Lübeck

Steuernummer 22/290/56245
Amtsgericht Lübeck
HRB 16946

Volksbank Lübeck
IBAN: DE34230901420050960601
BIC: GENODEF1HLU

Telefon: 04502 8801908
E-Mail: info@dockside-travemuende.de